Aufklärung in der Klasse
Wenn Mitschülerinnen und Mitschüler verstehen, was Autismus ist, kann das viel erleichtern. Aber die Entscheidung darüber gehört dem autistischen Kind.
Nur mit Zustimmung
Eine Diagnose ist ein Gesundheitsdatum und besonders geschützt (Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung). Deshalb sollte niemand einer Klasse eine Diagnose mitteilen, ohne dass das Kind und die Sorgeberechtigten zugestimmt haben.
Möglichkeiten
- Das Kind erzählt selbst – allein, mit Unterstützung oder mit vorbereiteten Folien.
- Eine Lehrkraft spricht allgemein über Vielfalt und unterschiedliche Wahrnehmung, ohne jemanden zu nennen.
- Die Klasse vereinbart Regeln, die allen helfen: leiser Raum, Ankündigung von Änderungen, Respekt vor Rückzug.
Ein Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vertragsstaaten sollen eine respektvolle Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems fördern, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an (Art. 8 Abs. 2 Buchst. b UN-BRK). Aufklärung über Vielfalt ist also Aufgabe aller – nicht nur des autistischen Kindes.
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.