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Wohnen

Die eigene Wohnung ist für viele autistische Menschen der wichtigste Rückzugsort. Wie und mit wem wir wohnen, wollen wir selbst entscheiden.

Selbst bestimmen, wo und mit wem

Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sein, in besonderen Wohnformen zu leben (Art. 19 Buchst. a UN-BRK).

Unterstützung nach dem SGB IX

  • Leistungen für Wohnraum helfen, Wohnraum zu finden, der ein möglichst selbstbestimmtes Leben erlaubt – einschließlich Umbau, Ausstattung und Erhaltung (§ 77 Abs. 1 SGB IX).
  • Assistenzleistungen unterstützen bei der selbstbestimmten Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstruktur – etwa Haushaltsführung, persönliche Lebensplanung oder soziale Beziehungen (§ 78 Abs. 1 SGB IX).
  • Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Assistenz entscheiden die Leistungsberechtigten auf der Grundlage ihres Teilhabeplans (§ 78 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).
  • Auch die Erreichbarkeit einer Ansprechperson unabhängig von einem konkreten Einsatz kann geleistet werden, wenn das im Einzelfall erforderlich ist (§ 78 Abs. 6 SGB IX).

Was beim Wohnen oft wichtig ist

  • Ruhe: wenig Verkehr, gute Dämmung, kein Durchgangszimmer
  • Licht, das sich regeln lässt
  • Hilfe bei Behördenpost und Terminen
  • klare Absprachen in Wohngemeinschaften

Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.