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Schule

Schule kann für autistische Kinder und Jugendliche anstrengend sein: laut, voll, voller ungeschriebener Regeln. Mit passenden Vorkehrungen kann sie gelingen.

Das Recht auf inklusive Bildung

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu einem integrativen Bildungssystem auf allen Ebenen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden; für die Bedürfnisse des Einzelnen sind angemessene Vorkehrungen zu treffen (Art. 24 Abs. 1 und 2 UN-BRK).

Schulrecht ist Ländersache

Die Einzelheiten regeln die Schulgesetze der Länder. Auf diesen Seiten nennen wir Beispiele aus Schleswig-Holstein: Dort werden Schülerinnen und Schüler unabhängig von einem sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen Förderung entspricht (§ 5 Abs. 2 SchulG SH). In anderen Ländern gelten andere Regeln.

Was im Schulalltag oft hilft

  • ein fester Platz und ein Rückzugsort
  • Ankündigung von Vertretungen, Ausflügen und Raumwechseln
  • schriftliche Aufgabenstellungen
  • Pausen in ruhiger Umgebung
  • eine feste Ansprechperson

Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Schulgesetz Schleswig-Holstein: geprüfte Fassung mit den Änderungen bis 29. Januar 2025. Gesetze können sich seitdem geändert haben.