Team-Vorstand
Der Verband wird von einem Team geleitet, nicht von einer einzelnen Person. Einen Vorsitz gibt es nicht.
So ist der Team-Vorstand aufgebaut
- Der Team-Vorstand hat mindestens drei und höchstens sieben gleichberechtigte Mitglieder. Die Spanne von drei bis sieben ist ein Vorschlag; bei der Gründung genügen drei Personen.
- Mehr als die Hälfte sind nach dem Satzungsentwurf Fassung 1 autistische Menschen. Sinkt dieser Anteil, weil jemand ausscheidet, bleibt der Vorstand handlungsfähig; bei der nächsten Wahl wird die Mehrheit wiederhergestellt.
- Die Mitgliederversammlung wählt ihn für zwei Jahre. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt; Wiederwahl ist möglich.
- Scheidet jemand vorzeitig aus, kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Mitglied hinzuwählen, solange mindestens drei gewählte Mitglieder im Amt sind.
Zur Entscheidung: Mit der Erweiterung auf ADHS und weitere Formen der Neurodivergenz (Beschluss vom 20.10.2026) ist in Fassung 2 zu klären, ob die Mehrheitsregel künftig für neurodivergente Menschen insgesamt gilt.
Vertretung nach außen
Das Gesetz sieht als Grundregel vor, dass ein mehrköpfiger Vorstand den Verein durch die Mehrheit seiner Mitglieder vertritt (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BGB); die Satzung darf etwas anderes bestimmen (§ 40 BGB). Der Entwurf sieht vor: Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verband gemeinsam.
So arbeitet der Team-Vorstand
- Die Aufgaben – zum Beispiel Sprecherrolle nach außen, Finanzen und Schriftführung – verteilt das Team in einer Geschäftsordnung, die alle Mitglieder einsehen können.
- Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder mitwirkt.
- Beschlüsse sind in Sitzungen, per Videokonferenz oder schriftlich im Umlaufverfahren möglich. Sie werden schriftlich festgehalten.
Ehrenamt und Haftung
Die Mitglieder des Vorstands arbeiten grundsätzlich unentgeltlich; nachgewiesene Auslagen werden ersetzt. Wer im Vorstand unentgeltlich tätig ist oder höchstens 3.300 Euro im Jahr erhält, haftet dem Verein für Schäden aus der Vorstandsarbeit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 31a Abs. 1 BGB). Der Satzungsentwurf verweist ausdrücklich darauf.
Mitglieder des Team-Vorstands
Der erste Team-Vorstand wird in der Gründungsversammlung gewählt. Die Namen stehen hier nach der Wahl.