Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie ist so angelegt, dass alle teilnehmen können – auch ohne zu sprechen.
Wer abstimmt
Stimmrecht haben die ordentlichen Mitglieder – das sind Einzelpersonen – und die Gruppenmitglieder mit je einer Stimme. Fördermitglieder haben Rede-, aber kein Stimmrecht (§ 5 Satzungsentwurf).
Einladung und Teilnahme
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Die Einladung mit Tagesordnung kommt mindestens vier Wochen vorher in Textform, in der Regel per E-Mail.
- Der Vorstand kann vorsehen, dass Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort elektronisch teilnehmen und ihre Rechte ausüben (hybride Versammlung, § 32 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch rein virtuell einberufen werden können (§ 32 Abs. 2 Satz 2 BGB). Die Einladung muss dann angeben, wie die Rechte elektronisch ausgeübt werden.
- Die Stimme kann vor der Versammlung schriftlich oder in Textform abgegeben werden.
- Die Teilnahme muss ohne Sprechen möglich sein, etwa über schriftliche Wortmeldungen im Chat.
- Die Unterlagen gibt es spätestens eine Woche vorher.
- Anträge zur Tagesordnung kann jedes stimmberechtigte Mitglied bis zwei Wochen vor der Versammlung in Textform stellen.
Was die Mitgliederversammlung entscheidet
- Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands
- Jahres- und Finanzbericht und Bericht der Kassenprüfung
- Wahl der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer
- Beitragsordnung
- Satzungsänderungen und Auflösung
- Einwände gegen eine abgelehnte Aufnahme oder einen Ausschluss
Mehrheiten
Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Enthaltungen zählen nicht. Satzungsänderungen brauchen zwei Drittel, eine Änderung des Zwecks oder die Auflösung drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
Außerordentliche Versammlung und Protokoll
Eine außerordentliche Versammlung wird einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder es in Textform mit Gründen verlangt. Über jede Versammlung gibt es ein Protokoll, das alle Mitglieder innerhalb von vier Wochen erhalten.