Mitgliedsgruppen
Der Verband soll ein Zusammenschluss der Selbsthilfe sein. Deshalb können Selbsthilfegruppen selbst Mitglied werden – neben den Einzelpersonen.
Wer Gruppenmitglied werden kann
Gruppenmitglieder sind Selbsthilfegruppen – mit oder ohne eigene Rechtsform. Eine Gruppe muss also kein eingetragener Verein sein. Willkommen sind Gruppen von Menschen im Autismus-Spektrum, von Menschen mit ADHS, Gruppen für beides und offene Gruppen neurodivergenter Menschen. Die Gruppe benennt dem Verband eine Person, die ihre Rechte wahrnimmt.
Zur Entscheidung: Erweiterung auf ADHS und weitere Formen der Neurodivergenz (Beschluss Helge Barthel, 20.10.2026) – wird in Satzungsentwurf Fassung 2 eingearbeitet; der Satzungsentwurf Fassung 1 nennt an dieser Stelle noch autistische Menschen.
Rechte einer Mitgliedsgruppe
- eine Stimme in der Mitgliederversammlung
- ein Platz im Rat der Selbsthilfegruppen, den der Vorstand vor wichtigen Entscheidungen anhören muss
- Unterstützung bei Gründung, Begleitung und Vernetzung – das ist einer der Satzungszwecke
So wird der Beitritt einer Gruppe aussehen
- Die Gruppe bespricht, ob sie Mitglied werden möchte.
- Sie benennt eine Person, die die Rechte der Gruppe wahrnimmt.
- Diese Person stellt den Antrag in Textform beim Vorstand, zum Beispiel per E-Mail. Aufnahme und Austritt
Liste der Mitgliedsgruppen
Die Liste beginnt mit der Gründung des Vereins. Hier werden die Gruppen stehen, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
So können Gruppen jetzt schon mitmachen
Gruppen können bei der Gründung mitwirken und den Satzungsentwurf mitberaten. Gründungsmitglied werden · Wie man eine eigene Gruppe aufbaut, steht unter Eine Gruppe gründen.