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Leichte Sprache

Autismus-GemeinschaftBundesverband · e.V. in Gründung – zur Startseite Stiftung AutismusFörderpartner (externe Seite)

Spenden

Ein Spendenkonto richtet der Verein nach seiner Gründung ein. Bis dahin können Sie ihn mit Zeit, Wissen und Kontakten unterstützen.

Warum noch kein Konto? Der Verein ist noch nicht gegründet und noch nicht als gemeinnützig anerkannt. Erst dann können Spenden steuerlich berücksichtigt werden.

So wird es nach der Gründung aussehen

  • Zweckbindung: Spenden dürfen nur für die Zwecke der Satzung verwendet werden.
  • Unabhängigkeit: Der Verband nimmt keine Zuwendungen an, die seine Unabhängigkeit gefährden.
  • Offenlegung: Der Verband legt einmal im Jahr offen, von wem er Zuwendungen von mehr als 1.000 Euro erhalten hat. Die Schwelle ist ein Vorschlag.
  • Bericht: Einmal im Jahr erscheinen ein Tätigkeitsbericht und eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben, auch in Leichter Sprache.
  • Steuern: Spenden an eine steuerbefreite gemeinnützige Körperschaft können als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b Abs. 1 Einkommensteuergesetz). Ob die Satzung die Voraussetzungen erfüllt, stellt das Finanzamt gesondert fest; diese Feststellung ist auch für Spenderinnen und Spender bindend (§ 60a Abs. 1 Abgabenordnung).

So können Sie jetzt schon helfen

  • Gründungsmitglied werden – allein oder mit Ihrer Selbsthilfegruppe
  • den Satzungsentwurf lesen und uns Ihre Anmerkungen schicken
  • die Texte in Leichter Sprache lesen und uns sagen, was unklar ist
  • von der Gründung erzählen – in Selbsthilfegruppen für Autismus, ADHS und Neurodivergenz
  • Barrieren auf dieser Webseite melden

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