Leitsätze / Finanzierung
Wer für neurodivergente Menschen spricht, muss unabhängig sein und offenlegen, woher das Geld kommt.
Für wen wir sprechen
Der Verband spricht für Menschen im Autismus-Spektrum, Menschen mit ADHS und andere neurodivergente Menschen und für ihre Selbsthilfegruppen. Angehörige und Unterstützende sind als Fördermitglieder willkommen. Die Zugehörigkeit beruht auf der eigenen Angabe. Unsere Tür steht allen offen.
Zur Entscheidung: Erweiterung auf ADHS und weitere Formen der Neurodivergenz (Beschluss Helge Barthel, 20.10.2026) – wird in Satzungsentwurf Fassung 2 eingearbeitet; der Satzungsentwurf Fassung 1 nennt an dieser Stelle noch autistische Menschen.
Unabhängigkeit
Der Verband nimmt keine Zuwendungen an, die seine Unabhängigkeit gefährden. Er legt einmal im Jahr offen, von wem er Zuwendungen von mehr als 1.000 Euro erhalten hat.
Zur Entscheidung: Die Schwelle von 1.000 Euro ist ein Vorschlag.
Selbstlos und ehrenamtlich
- Mittel des Verbandes dürfen nur für die Zwecke der Satzung verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
- Niemand darf durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Vorstand und Ehrenamtliche arbeiten grundsätzlich unentgeltlich; nachgewiesene Auslagen werden ersetzt. Das entspricht der gesetzlichen Grundregel für Vorstände (§ 27 Abs. 3 Satz 2 BGB).
- Die Mitgliederversammlung kann eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung im Rahmen von § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz beschließen. Diese Vorschrift stellt Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit für gemeinnützige Zwecke derzeit bis 960 Euro im Jahr steuerfrei.
Beiträge
Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung. Wer wenig Einkommen hat – etwa beim Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe –, wird auf formlosen Antrag ohne Nachweis befreit oder zahlt weniger. Der Antrag wird vertraulich behandelt. Mehr zu Beiträgen
Transparenz
Der Vorstand veröffentlicht jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht und eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben, auch in Leichter Sprache. Mitglieder können die Protokolle der Mitgliederversammlung und die Beschlüsse des Vorstands einsehen, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
Vermögensbindung
Wird der Verband aufgelöst oder fallen die steuerbegünstigten Zwecke weg, geht sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft – für die Hilfe für behinderte Menschen, nach Fassung 1 vorrangig für die Selbsthilfe autistischer Menschen. Ob dies in Fassung 2 auf die Selbsthilfe neurodivergenter Menschen erweitert wird, ist noch zu entscheiden.