Gründungsversammlung
In der Gründungsversammlung wird der Verein errichtet. Den Termin legen die Gründungsmitglieder gemeinsam fest.
Vorschlag für die Tagesordnung
Entwurf: Die Tagesordnung legt die Gründungsinitiative noch fest. Dieser Vorschlag ergibt sich aus dem Satzungsentwurf und den gesetzlichen Vorgaben.
- Begrüßung, Ablauf und Hinweise zur Teilnahme
- Wahl der Versammlungsleitung und der Person, die das Protokoll führt
- Beratung der offenen Punkte im Satzungsentwurf, auch der Erweiterung auf ADHS und Neurodiversität (Fassung 2)
- Beschluss der Satzung und Unterzeichnung durch mindestens sieben Mitglieder (§ 59 Abs. 3 BGB)
- Wahl des ersten Team-Vorstands (§ 27 Abs. 1 BGB, § 10 Satzungsentwurf)
- Wahl von zwei Kassenprüferinnen oder Kassenprüfern (§ 13 Satzungsentwurf)
- Nächste Schritte: Anmeldung zum Vereinsregister, Antrag beim Finanzamt
Wer teilnehmen kann
Alle, die Gründungsmitglied werden möchten – Einzelpersonen und Vertreterinnen oder Vertreter von Selbsthilfegruppen. Gründungsmitglied werden
So soll die Teilnahme aussehen
- vor Ort in einem ruhigen Raum und aus der Ferne per Video
- Einladung, Satzungsentwurf und Ablaufplan kommen vorher schriftlich
- Fragen können vorher schriftlich gestellt werden
- Wortmeldungen sind auch schriftlich möglich; niemand muss sprechen
- feste Pausen und ein Rückzugsraum
Nach der Versammlung
Alle Gründungsmitglieder erhalten das Protokoll. Der gewählte Team-Vorstand meldet den Verein zum Vereinsregister an und beantragt beim Finanzamt die Prüfung der Gemeinnützigkeit. Die Schritte der Gründung
Gut vorbereitet
Lesen Sie vorher den Satzungsentwurf und die offenen Entscheidungen. Eine Zusammenfassung gibt es in Leichter Sprache.