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Struktur des Verbandes

Der Verband hat drei Organe: die Mitgliederversammlung, den Team-Vorstand und den Rat der Selbsthilfegruppen. Ein Fachbeirat kann beraten, entscheidet aber nicht mit.

  1. Mitgliederversammlung

    Alle Mitglieder. Einzelmitglieder und Gruppen haben je eine Stimme, Fördermitglieder Rederecht. Sie wählt den Team-Vorstand und entscheidet über Satzung und Beiträge.

  2. Team-Vorstand

    Drei bis sieben gleichberechtigte Menschen. Er leitet den Verband; einen Vorsitz gibt es nicht.

  3. Rat der Selbsthilfegruppen

    Je eine Person aus jeder Mitgliedsgruppe. Er berät den Vorstand und wird vor wichtigen Entscheidungen angehört.

  4. Fachbeirat

    Fachleute aus Wissenschaft, Medizin, Recht und Praxis. Er berät, ohne Stimmrecht. Er ist kein Organ.

Wie die Teile zusammenwirken

Die Mitglieder bestimmen die Richtung in der Mitgliederversammlung. Der Team-Vorstand setzt sie im Alltag um. Der Rat der Selbsthilfegruppen sorgt dafür, dass die Erfahrungen aus den Gruppen vor Ort ankommen – der Vorstand muss ihn vor grundsätzlichen Entscheidungen anhören und seine Empfehlungen schriftlich beantworten. So haben Einzelpersonen und Gruppen jeweils einen eigenen Weg, mitzureden.

Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für zwei Jahre zwei Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören. Sie prüfen einmal im Jahr die Kassen- und Buchführung und berichten der Mitgliederversammlung (§ 13 Satzungsentwurf).

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