Zum Inhalt springen
Leichte Sprache

Autismus-GemeinschaftBundesverband · e.V. in Gründung – zur Startseite Stiftung AutismusFörderpartner (externe Seite)

Gründungsmitglied werden

Für die Gründung braucht der Verein mindestens sieben Gründungsmitglieder. Einzelpersonen und Selbsthilfegruppen sind willkommen – Menschen im Autismus-Spektrum, Menschen mit ADHS und andere neurodivergente Menschen.

Unsere Tür steht allen offen.

Was Gründungsmitglieder tun

  • Sie beraten den Satzungsentwurf und entscheiden die offenen Punkte mit – auch die Erweiterung auf ADHS und Neurodiversität.
  • Sie nehmen an der Gründungsversammlung teil und unterzeichnen die Satzung. Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein (§ 59 Abs. 3 BGB).
  • Sie wählen den ersten Team-Vorstand – und können selbst kandidieren.

Was Sie wissen sollten

  • Sie müssen keine Diagnose nennen.
  • Vor der Gründung kostet die Mitwirkung nichts; Beiträge gibt es erst nach einer Beitragsordnung.
  • Die Beratung des Entwurfs ist schriftlich möglich. Die Gründungsversammlung soll vor Ort und aus der Ferne möglich sein.
  • Angehörige und Unterstützende können den Verband nach der Gründung als Fördermitglieder begleiten.
  • Sie können jederzeit sagen, dass Sie doch nicht mitgründen möchten.

So melden Sie sich

Schreiben Sie an die Gründungsinitiative. Eine kurze Nachricht genügt, zum Beispiel:

  • Ihr Name und wie wir Sie am besten erreichen
  • ob Sie als Einzelperson oder für eine Selbsthilfegruppe schreiben
  • was Sie für die Kommunikation brauchen – etwa nur schriftlich

Helge Barthel
Fasanenweg 1
22955 Hoisdorf

Telefon: 0172 5118983
E-Mail: kontakt@autismus-gemeinschaft.de