Persönliches Budget
Mit einem Persönlichen Budget bekommen Sie statt einer Sach- oder Dienstleistung Geld und organisieren Ihre Unterstützung selbst – zum Beispiel eine Assistenz, die Sie selbst auswählen.
Die wichtigsten Regeln
- Leistungen zur Teilhabe werden auf Antrag als Persönliches Budget ausgeführt, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen (§ 29 Abs. 1 Satz 1 SGB IX).
- Das Budget kann mehrere Leistungsträger umfassen und wird dann trägerübergreifend erbracht (§ 29 Abs. 1 Satz 3 SGB IX).
- Es wird in der Regel als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich (§ 29 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).
- Die Höhe soll den festgestellten Bedarf decken und die nötige Beratung und Unterstützung ermöglichen (§ 29 Abs. 2 Satz 6 SGB IX).
- An die Entscheidung für das Budget sind Sie sechs Monate gebunden (§ 29 Abs. 1 Satz 6 SGB IX).
- Sie schließen mit dem Leistungsträger eine Zielvereinbarung, unter anderem über Ziele, Nachweise und die Höhe des Budgets (§ 29 Abs. 4 SGB IX).
Für wen es sich eignet
Ein Persönliches Budget bedeutet mehr Selbstbestimmung, aber auch Organisation: Verträge, Abrechnungen, Nachweise. Manche autistische Menschen schätzen genau diese Kontrolle; anderen ist der Aufwand zu groß. Lassen Sie sich vorher beraten. Unabhängige Teilhabeberatung
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.