Grad der Behinderung und Ausweis
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark sich Beeinträchtigungen auf die Teilhabe auswirken. Er wird nur auf Antrag festgestellt.
Feststellung
- Auf Ihren Antrag stellt die zuständige Behörde fest, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der GdB ist (§ 152 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Zuständig sind die Behörden, die das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch durchführen; die Länder können die Zuständigkeit anders regeln (§ 152 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB IX).
- Der GdB wird in Zehnerschritten festgestellt; eine Feststellung erfolgt erst ab einem GdB von 20 (§ 152 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB IX).
- Mehrere Beeinträchtigungen werden in ihrer Gesamtheit beurteilt (§ 152 Abs. 3 SGB IX).
Schwerbehinderung und Ausweis
- Schwerbehindert ist, wer einen GdB von wenigstens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX).
- Auf Antrag gibt es einen Ausweis; er dient als Nachweis für Leistungen und Hilfen. Seine Gültigkeit soll befristet werden (§ 152 Abs. 5 SGB IX).
- Bei einem GdB von 30 oder 40 ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung möglich, die die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag ausspricht (§ 2 Abs. 3, § 151 Abs. 2 SGB IX).
Merkzeichen, die für autistische Menschen in Frage kommen können
- B – Begleitperson
- für schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind (§ 229 Abs. 2 SGB IX, § 3 Abs. 2 SchwbAwV)
- H – hilflos
- für Menschen, die für eine Reihe häufig und regelmäßig wiederkehrender Verrichtungen im Ablauf eines jeden Tages dauernd fremder Hilfe bedürfen; auch Überwachung oder Anleitung zählt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAwV, § 33b Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG)
Steuern: Behinderten-Pauschbetrag
Ab einem GdB von 20 gibt es einen Pauschbetrag in der Einkommensteuer (§ 33b Abs. 2 und 3 EStG). Für Menschen mit Merkzeichen H beträgt er 7.400 Euro.
| GdB mindestens | Pauschbetrag im Jahr |
|---|---|
| 20 | 384 Euro |
| 30 | 620 Euro |
| 40 | 860 Euro |
| 50 | 1.140 Euro |
| 60 | 1.440 Euro |
| 70 | 1.780 Euro |
| 80 | 2.120 Euro |
| 90 | 2.460 Euro |
| 100 | 2.840 Euro |
Tipps für den Antrag
- Beschreiben Sie konkret, wie sich der Autismus im Alltag auswirkt: Einkaufen, Behördenwege, Arbeit, Kontakte, Erschöpfung.
- Legen Sie Berichte von Ärztinnen, Ärzten und Therapeuten bei oder nennen Sie diese.
- Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Widerspruch und Fristen
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.