Barrierefreiheit im Alltag
Barrierefreiheit heißt für autistische Menschen mehr als Rampen und Aufzüge.
Typische Barrieren
- Lärm, Hall, grelles oder flackerndes Licht
- Termine nur per Telefon oder nur persönlich am Schalter
- unklare Abläufe und unangekündigte Änderungen
- Formulare und Bescheide in schwer verständlicher Sprache
- Gruppensituationen ohne Möglichkeit zum Rückzug
Was hilft
- reizarme Räume und Rückzugsmöglichkeiten
- klare, vorher bekannte Abläufe
- schriftliche Wege, sich zu beteiligen
- Teilnahme aus der Ferne
- Informationen auch in Leichter Sprache
Diese Punkte stehen als Grundsatz im Satzungsentwurf (§ 4 Abs. 3). Der Verband gestaltet seine Kommunikation, Veranstaltungen und Internetangebote danach.
Pflichten der Sozialleistungsträger
Die Leistungsträger müssen darauf hinwirken, dass der Zugang zu Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch allgemein verständliche Antragsvordrucke, und dass ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB I). Barrierefreiheit im Recht
Was diese Webseite dafür tut, steht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.