Diagnostik bei ADHS
Eine ADHS-Diagnose beruht nicht auf einem einzelnen Test. Sie entsteht aus einer sorgfältigen Untersuchung, die das heutige Leben und die Entwicklung seit der Kindheit betrachtet.
Wer die Diagnose stellt
- Kinder und Jugendliche: Die S3-Leitlinie nennt Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte – jeweils mit Erfahrung in der ADHS-Diagnostik (Empfehlung 1.1.2 A).
- Erwachsene: Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Psychosomatik oder Nervenheilkunde sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Erwachsene (Empfehlung 1.1.2 B).
Was zu einer sorgfältigen Diagnostik gehört
- ein ausführliches, strukturiertes Gespräch (klinisches Interview) mit Ihnen (Empfehlung 1.1.3)
- die Entwicklungsgeschichte: wann die Schwierigkeiten begonnen haben und wie sie sich entwickelt haben (Empfehlung 1.1.3)
- Angaben von Menschen, die Sie im Alltag gut kennen – bei Kindern vor allem Eltern und andere Bezugspersonen; dabei soll auch das eigene Erleben des Kindes berücksichtigt werden (Empfehlungen 1.1.4 und 1.1.5)
- Beobachtung, eine psychopathologische Beurteilung sowie eine körperliche und neurologische Untersuchung (Empfehlung 1.1.3)
- die Prüfung, ob andere Erklärungen besser passen – zum Beispiel Seh- oder Hörstörungen, Anfallsleiden, Störungen der Schilddrüsenfunktion oder andere psychische Störungen – und ob zusätzlich etwas vorliegt, etwa Autismus (Empfehlungen 1.1.9 und 1.1.10)
Mehrere Lebensbereiche
Für eine ADHS-Diagnose müssen die Anzeichen und die daraus folgenden Beeinträchtigungen in mehreren Lebensbereichen auftreten (S3-Leitlinie, Präambel zur Diagnostik; ebenso ICD-11, 6A05). Zeigen sie sich nur in einem Bereich, kann das auf eine andere Ursache hinweisen.
Gut vorbereitet
- Schreiben Sie auf, was Ihnen im Alltag schwerfällt und was gut gelingt – mit Beispielen aus Schule, Beruf, Haushalt und Beziehungen.
- Suchen Sie alte Zeugnisse mit Bemerkungen zum Verhalten heraus.
- Fragen Sie, ob eine vertraute Person über Ihre Kindheit Auskunft geben kann.
- Fragen Sie vorher, wie viele Termine nötig sind, ob Sie eine Überweisung brauchen und wer die Kosten trägt. Bitten Sie um schriftliche Informationen und um Pausen, wenn Sie sie brauchen.
Ihre Daten, Ihre Entscheidung
Eine Diagnose ist ein Gesundheitsdatum und damit besonders geschützt (Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung). Wem Sie davon erzählen, entscheiden Sie selbst. Für die Mitgliedschaft in unserem Verband brauchen Sie keine Diagnose. Zugehörigkeit ohne Diagnosepflicht
Quellen
- AWMF-Register-Nr. 028-045: Interdisziplinäre evidenz- und konsensbasierte S3-Leitlinie „Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter“, Langfassung Version 2.0 (Leitlinienupdate 2026). Leitlinie im AWMF-Register (externe Seite)
- Weltgesundheitsorganisation (WHO): ICD-11 für Mortalitäts- und Morbiditätsstatistiken, Version 2026-01, Eintrag 6A05 „Attention deficit hyperactivity disorder“ mit den Unterformen 6A05.0 bis 6A05.Z. ICD-11-Browser der WHO, Eintrag 6A05 (externe Seite)
Rechtsstand: Den Wortlaut der genannten Vorschriften haben wir am 20. Oktober 2026 geprüft (Bundesrecht in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de, EU-Recht und UN-Behindertenrechtskonvention im Amtsblatt der Europäischen Union). Gesetze können sich seitdem geändert haben.